| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Gahse KFZ-Recycling, Inh. Michael Gahse, Dorfstraße 40, 01561 Zabeltitz OT Uebigau (www.gahse-recycling.de) Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 08.2007) 1. Geltungsbereich Nachstehende Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, sofern Sie nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes mit uns vereinbaren. Sie bestätigen mit Absendung Ihrer Bestellung, daß Sie diese Bedingungen kennen und mit ihnen einverstanden sind. Die Bedingungen gelten spätestens mit Entgegennahme der Lieferung oder Teillieferung als vereinbart. Von diesen Bedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht bindend, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Sie können die Bedingungen auf Ihren Computer herunterladen und speichern oder sie ausdrucken. 2. Bestellung Bei Eingang Ihrer Bestellung übermitteln wir eine Eingangsbestätigung mit den Daten Ihrer Bestellung an die von Ihnen angegebene eMail-Adresse. Diese Eingangsbestätigung ersetzt nicht die Vertragsannahme. 2. Vertragsabschluß Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Bestellung durch Lieferung der Ware bzw. durch die Mitteilung der Auslieferung annehmen oder die Vertragsannahme schriftlich bestätigen. Diese Bestätigung gilt stets als kaufmännisches Bestätigungsschreiben. Rechnungserteilung und Zahlungsaufforderung ersetzen die schriftliche Bestätigung. Mit Mitarbeitern der Verkaufsabteilung oder mit Handelsvertretern getroffene, über die Bestellung hinausgehende mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung. Zum Angebot gehörende Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. Eine Abweichung der Lieferung vom Angebot gilt als Erfüllung, wenn die Abweichung geringfügig und deshalb zumutbar ist. 3. Preise und Zahlung Preise werden in Euro angegeben und enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sie verstehen sich ab Lager. Transportkosten sind gesondert zu entrichten. Unsere Rechnungen sind, je nach Vereinbarung, per Vorkasse, bar, per Nachnahme-Bar, Nachnahme-Verrechnungsscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB, bei Nachweis eines höheren Schadens in Höhe dieses Schadens zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt vorbehalten. Sie sind zur Aufrechnung nur dann berechtigt, wenn Ihre Gegenforderung entweder unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. 3. Lieferung und Versandkosten Wir liefern schwere und sperrige oder mit diesem Zeichen Wir berechnen für den Versand von Artikeln Versandkosten pro Bestellung nach Gesamtgewicht (Gesamtvolumen) aller von der Bestellung umfaßten Artikel, und zwar, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Höhe von 5,- € bis zu einem Gesamtgewicht (Gesamtvolumen) von 3 kg (x m³), von 7,- € bis zu 7 kg, in Höhe von 10,- € bis 10 kg, in Höhe von 13,- € bis 14 kg, in Höhe von 16,- € bis 20 kg und in Höhe von 80,- € bei einem darüber liegenden Gesamtgewicht der von der Bestellung umfaßten Artikel. 5. Lieferzeiten Liefertermine und -Fristen sind grundsätzlich unverbindlich. Ausnahmen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Eine vereinbarte Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Vertragsgegenstand bis zum Ablauf der Frist das Lager verlassen hat oder dem Käufer die Abholmöglichkeit mitgeteilt wurde. Die Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzugs - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und aller unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluß eintretenden Hindernisse, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nicht von unerheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch dann, wenn die das Hindernis begründenden Umstände bei unseren Lieferanten eintreten. Beginn und Ende der Hindernisse teilen wir baldmöglichst mit. Sie können in solchen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht unverzüglich, können Sie selbst vom Vertrag zurücktreten. Wird durch o.a. Umstände unsere Lieferung oder Leistung unmöglich, werden beide Vertragspartner von der Leistungspflicht befreit. Im Übrigen sind Sie berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist uns eine weitere Nachfrist mit Ablehnungsdrohung zu setzen und dann den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Als angemessen gilt eine Nachfrist von mindestens 12 Tagen. 7. Eigentumsvorbehalt Die Ware bleibt bis zur Erfüllung unserer Forderungen, auch aus früheren Lieferungen und Leistungen, unser Eigentum. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherheitsübereignung, Vermietung und anderweitige, unsere Sicherung beeinträchtigende Überlassung der Ware sowie eine Veränderung nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Wird gelieferte Ware umgebildet, erfolgt dies, ohne daß wir weitergehende Verpflichtungen übernehmen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter haben Sie uns unter Übersendung eines Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes umgehend zu benachrichtigen. 8. Gewährleistung und Haftung Gewährleistungsansprüche richten sich nach den gesetzlichen Regelungen und sind innerhalb der insoweit geltenden gesetzlichen Fristen geltend zu machen. Schäden die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Einbau Anschluß, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Eine Haftung des Verkäufers für nach Gefahrübergang eintretenden Verschleiß ist ausgeschlossen. Beim Kauf einer gebrauchten Sache verjähren die in § 437 BGB bezeichneten Ansprüche mit Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, beim Kauf von Neuware mit Ablauf von 2 Jahren. Der Wertersatz für Gebrauchsvorteile wird mit 0,1% des Warenwertes pro Tag pauschaliert. Beiden Vertragsparteien ist es gestattet, über einen geringeren oder höheren Wertersatz einen Nachweis zu führen. 9. Widerrufsrecht für Verbraucher im Versandhandel - Widerrufsbelehrung
Haben Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanziert und widerrufen Sie den finanzierten Vertrag, sind Sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, wenn beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der Rückabwicklung nicht nur an uns, sondern auch an Ihren Darlehensgeber halten. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Edelmetallen zum Gegenstand hat. – Ende der Widerrufsbelehrung –
a) Ist der Kunde kein Verbraucher, so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht gem. § 355 oder §312d BGB.
10. Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des einheitlichen internationalen Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen sowie für Zahlungen des Käufers ist Dresden. Diese Regelung gilt auch für von unseren Kunden hereingenommene Schecks und Wechsel sowie für sämtliche sonstigen, zahlungshalber bzw. an Erfüllungsstatt erbrachten Kundenleistungen. Für Verträge mit Vollkaufleuten und juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird Dresden als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Dresden ist ausschließlicher Gerichtsstand auch, soweit ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz ändert oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. 11. Salvatorische Klausel und Sonstige Vereinbarungen Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzlich Regelung ersetzt. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen, es gilt deutsches Recht. |
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